Wettbewerbs- und Kartellrecht
Bei Insmed verpflichten wir uns, unsere Produkte allen geeigneten Patienten zur Verfügung zu stellen. Wir erreichen dieses Ziel, indem wir unsere Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetzen führen, die einen fairen Markt gewährleisten sollen
Wenn wir integer handeln, übertreffen wir unsere Wettbewerber durch unsere überlegene Leistung und die Wirksamkeit unserer Produkte. Wir sind stolz auf unsere Verpflichtung, immer fair zu handeln und niemals jemanden durch Bestechung, Manipulation, Verschleierung, Missbrauch vertraulicher Informationen, falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen oder andere unfaire Handelspraktiken auszunutzen
Wie wir das machen
- Wir schulen Mitarbeiter darin, wie die geltenden Wettbewerbsgesetze auf ihre Rolle bei Insmed gelten
- Wir treffen niemals unbelegte oder negative Aussagen über unsere Wettbewerber, um Aufträge für uns zu gewinnen
- Wir treffen keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit Wettbewerbern.
- Wir besprechen keine Preisgestaltung, Preisstrategien, Verkaufsstrategien oder andere vertrauliche Informationen mit Wettbewerbern.
- Wir sammeln Informationen über Wettbewerber auf faire Weise und nur mit öffentlich zugänglichen Mitteln. Wir bieten niemals die Bezahlung eines Mitarbeiters oder Vertreters eines Wettbewerbers als Gegenleistung für vertrauliche Informationen dieses Wettbewerbers an oder stimmen einer solchen Bezahlung zu.
Wussten Sie, dass…
Absprachen mit Wettbewerbern, die den Markt schädigen, sind stets verboten. Beispiele für verbotene Vereinbarungen sind:
- Vereinbarungen zur Preisbindung.
- Vereinbarungen zur Aufteilung von Kunden oder Märkten.
- Vereinbarungen, um andere Wettbewerber vom Markt auszuschließen
- Vereinbarungen darüber, wer für ein bestimmtes Projekt das niedrigste und wer das höchste Angebot abgibt
- Vereinbarungen, den Umgang mit oder den Kauf von Waren oder Dienstleistungen von einem bestimmten Lieferanten oder Anbieter zu verweigern
Vereinbarungen müssen nicht schriftlich erfolgen, um als Vereinbarungen zu gelten Ein einfaches Gespräch zwischen zwei Wettbewerbern kann ausreichen, um als Vereinbarung zu gelten Holen Sie immer die rechtliche Prüfung und Genehmigung ein, bevor Sie eine Vereinbarung mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden über Alleinvertrieb, Vorzugsbehandlung oder Beschränkungen des Weiterverkaufspreises abschließen
Falls jemand vorschlägt, sich auf ein wettbewerbsfähiges Verhalten einzulassen, beenden Sie das Gespräch sofort und wenden Sie sich an ein Mitglied der Rechtsabteilung oder InsmedLegal@insmed
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